Liebe Privat-Patient/innen

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf einer ärztlichen Verordnung (Rezept) unter Angaben des Heilmittels. Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen Therapiepraxis und Privatpatient abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der Heilmittelerbringer seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen und der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder ganz oder nur teilweise, vorausgesetzt die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie ist Bestandteil Ihres Vertrages.

Wir orientieren uns an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) und rechnen bei Privatpatienten, Selbstzahlern und Beihilfeberechtigten nach unterzeichneter Honorarvereinbarung ab. Die getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegenüber dem Kostenträger besteht.

 

Der Weg zur Ergotherapie

Eine ergotherapeutische Behandlung kann z. B. während eines Klinikaufenthalts, einer Rehabilitationsmaßnahme, in einem Altenheim oder in Einrichtungen der Frühförderung erfolgen. Zunehmend wird Ergotherapie auch am Arbeitsplatz eingesetzt, etwa im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung. Deutschlandweit bieten Ergotherapeuten darüber hinaus auch ambulant, also in eigener Praxis, ihre gesundheitlichen Dienste an. Viele Praxen verfügen über barrierefreie Räumlichkeiten und fast alle bieten Hausbesuche an.

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt die behandelnde Ärztin aus. Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn eine Patientin also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.

Quelle: DVE

Praxis für Ergotherapie

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